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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SAM-Dimension GmbH (im Folgenden “Anbieter” genannt) und seinen Kunden (im Folgenden “Kunde” genannt) über die Erbringung von Unkrautkartierungsdiensten auf Drohnenbasis, einschließlich des Verkaufs oder der Vermietung von Drohnen sowie der Bereitstellung zugehöriger Software. Anbieter und der einzelne Kunde einzeln nachfolgend als “Partei” und zusammen als “Parteien” bezeichnet,

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

1.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden über eine solche Änderung informieren, indem er eine Mitteilung über die beabsichtigten Änderungen auf der Website des Anbieters veröffentlicht oder eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sendet, je nachdem, was der Anbieter für angemessen hält.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Anbieter bietet Unkrautkartierungsdienste auf Drohnenbasis an. Dies umfasst die Bereitstellung (Verkauf oder Vermietung) von Drohnen (die “Hardware”), Software zur Unkrauterkennung (die “Software”) und Diensten (z.B. Kartenerstellung) mit Cloud-Bestell-/Download-Möglichlkeiten (die “Kartierungsdienste”). Die Parteien können sich auch auf die Erbringung von Drohnenflugdienste zur Erfassung von Felddaten einigen, für die der Anbieter keine Gewährleistung übernimmt.

 

2.2. Hardware, Software und/oder die Kartierungsdienste werden zusammenfassend als “Leistungen” bezeichnet.

2.2. Die Software kann bestimmte potenzielle Unkrautsämlinge auf dem Feld des Kunden anhand von Bildanalyse mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten identifizieren. Die klassifizierten Unkräuter werden mit ihrer Geolokalisierung markiert und auf einer Karte angezeigt, auf die der Kunde über die Karten-Dienstleistungen zugreifen kann.

3. Kein Werkvertrag

3.1. Die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen stellen keinen Werkvertrag dar.

 

3.2. Der Anbieter gewährleistet kein bestimmtes Ergebnis, sondern unternimmt vielmehr angemessene Anstrengungen für eine genaue Unkrautkartierung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise für die Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Preisliste des Anbieters.

 

4.2. Sobald der Kunde das individuelle Angebot annimmt, wird es für beide Parteien verbindlich.

4.2. Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere Abgaben.

 

4.3. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorzunehmen.

4.4. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebots fällig.

 

5.  Lieferung und Gefahrenübergang

 

5.1. Jede Lieferung und jeder Gefahrenübergang erfolgt gemäß “ex works“ (EXW gemäß Incoterms 2020).

 

5.2. Ein Liefertermin hat nur einen ungefähren Charakter. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Fähigkeit des Anbieters, Leistungen zu erbringen, von der rechtzeitigen Bereitstellung von Materialien oder anderen Lieferungen durch die Lieferanten des Anbieters abhängen kann.

 

5.3. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag vor.

 

5.4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

6. Software

6.1. Die vom Anbieter verwendete Software enthält sowohl proprietäre als auch Open-Source-Komponenten. Eine Liste der Open-Source-Komponenten und ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen befindet sich auf der Website des Anbieters.

6.2. Der Kunde erkennt die Lizenzbedingungen der Open-Source-Softwarekomponenten an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

6.3. Dem Kunden wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der proprietären Software ausschließlich zum Zwecke der Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Hardware und Kartierungsdienste gewährt. Jede andere Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung der proprietären Software ist strengstens untersagt. Die Lizenz wird für die Dauer der Bereitstellung der Hardware und/oder der Kartierungsdienste durch den Anbieter an den Kunden gewährt. Bei Beendigung der Bereitstellung der Hardware und/oder der Kartierungsdienste an den Kunden erlischt die Lizenz automatisch, und der Kunde muss jegliche Nutzung der proprietären Software einstellen.

 

6.4. Der Zugriff auf die Software und ihre Nutzung unterliegen außerdem der neuesten Endnutzer-Lizenzvereinbarung (die “EULA”) des Anbieters, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist. Der Kunde muss der EULA zustimmen, bevor er auf die entsprechende Software zugreift und/oder sie nutzt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der EULA hat die EULA für den Gegenstand der Software Vorrang.

7. Zugriff auf Cloud

7.1. Der Anbieter kann dem Kunden Zugang zu einem Cloud-Tool für den Zugriff auf Kartierungsdienste und/oder Flugbuchungen (die "Cloud") gewährt werden. In diesem Fall gewährt der Anbieter dem Kunden dann ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SaaS-Tools für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

7.2. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf die Cloud zu Wartungszwecken vorübergehend einzuschränken. Der Anbieter ist bestrebt, solche Einschränkungen auf ein Minimum zu beschränken.

7.3. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit der Cloud entstehen.

 

7.4. Der Zugang und die Nutzung der Cloud unterliegen auch den neuesten Cloud-Nutzungsbedingungen des Anbieters (die “Cloud-Bedingungen”), die auf der Website des Anbieters abrufbar sind. Der Kunde muss den Cloud-Bedingungen  zustimmen, bevor der Kunde auf die Clould zugreift und/oder sie nutzt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Cloud-Bedingungen haben die Cloud-Bedingungen für den Gegenstand der Cloud Vorrang.

8. Gewährleistung für Hardware

8.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte Hardware für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

8.2. Im Falle eines durch diese Gewährleistung abgedeckten Mangels hat der Anbieter nach seiner Wahl entweder:

8.2.1. Die mangelhafte Hardware kostenlos zu reparieren; oder

8.2.2. Die mangelhafte Hardware durch neue oder generalüberholte Hardware mit gleichwertiger Funktionalität zu ersetzen.

8.3. Der Kunde muss den Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung eines Mangels schriftlich benachrichtigen. Die verspätete Anzeige des Mangels führt zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs für diesen Mangel.

8.4. Der Anbieter trägt die Kosten für den Rückversand der mangelhaften Hardware, sofern der Mangel durch diese Gewährleistung abgedeckt ist und der Kunde die Benachrichtigungsanforderungen in Ziffer 8.3 erfüllt hat.

9. Gewährleistungsausschlüsse

9.1. Der Anbieter wird die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Sorgfalt erbringen.

9.2. Soweit gesetzlich zulässig, schließt der Anbieter jegliche Gewährleistung aus für:

9.2.1. Verzögerungen bei der Erbringung von Leistungen, unabhängig von deren Ursache.

9.2.2. Die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Unkrautidentifizierung. Die Software des Anbieters dient der Unterstützung der Unkrauterkennung, es wird jedoch nicht gewährleistet, dass alle auf dem Feld vorhandenen Unkräuter identifiziert werden.

9.2.3. Die Bereitstellung der Sprühflächenidentifizierung. Die Leistungen des Anbieters umfassen nicht die Bestimmung der Sprühflächen oder Empfehlungen für die Herbizidanwendung. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

9.2.4. Datenverlust. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

9.2.5. Die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Ergebnisse der Herbizidanwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsche Sprühgeräteeinstellungen, Wetterbedingungen oder Herbizidresistenz.

9.2.6. Nutzung der Leistungen. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Schäden jeglicher Art, die durch den Missbrauch der Leistungen oder durch die Verwendung der Leistungen durch nicht geschulte Personen oder entgegen ihrer Art und ihrem Zweck entstehen.

9.2.7. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste nicht für die Nutzung in Situationen oder Umgebungen geeignet sind, in denen der Ausfall oder die zeitliche Verzögerung oder Fehler oder Ungenauigkeiten in den bereitgestellten Inhalten, Daten oder Informationen zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren physischen oder Umweltschäden führen können.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Der Anbieter haftet, soweit sich aus diesen AGB, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

 

10.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Anbieter, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

 

10.2.1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,

 

10.2.2. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.

 

10.3. Die sich gemäß Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kundens nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10.4 Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, zurücktreten oder kündigen.

 

10.5 Ein Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

11. Nutzung von Drohnen

11.1. Der Kunde darf die Drohne ausschließlich für die Kartierung von Unkraut in der Landwirtschaft verwenden und sie nur von kompetentem und geschultem Personal einsetzen lassen, wie es das geltende Recht vorschreibt. Wenn der Kunde eine Drohne vom Anbieter kauft oder leiht, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Betriebs von Drohnen einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen.

11.2. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen frei, die sich aus der Nutzung der Drohne durch den Kunden ergeben.

12. Feedback

12.1. Der Kunde wird ermutigt, dem Anbieter Feedback zu den Leistungen zu geben. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Feedback zur Verbesserung seiner Leistungen zu nutzen.

 

 

12.2. Alle Erfindungen, Entdeckungen, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte sowie Rechte an geistigem Eigentum, die auf der Grundlage solcher Rückmeldungen oder im Rahmen der Erfüllung dieser AGB entdeckt, erfunden, generiert oder abgeleitet werden, sind ausschließliches Eigentum des Anbieters.

13. Datenschutz

13.1. Der Anbieter erfasst oder verarbeitet in den Kartierungsdiensten oder der Cloud keine personenbezogenen Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Kunde darf in den Kartierungsdiensten oder der Cloud keine personenbezogenen Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder sicherheitsrelevante Informationen (wie Benutzernamen, Passwörter oder Passcodes) einfügen.

 

13.2. Die Verarbeitungszwecke des Anbieters in den Kartierungsdiensten oder der Cloud werden ausschließlich vom Anbieter festgelegt. Der Anbieter akzeptiert keine Anweisungen des Kunden bezüglich der verarbeiteten Daten.

 

14. Vertraulichkeit

 

14.1. Jede Partei ist verpflichtet, (i) alle vor oder während dieser Vereinbarung gewonnenen Informationen („vertrauliche Informationen“) und alle von einer Partei (offenlegende Partei) offengelegten Informationen nur für die in diesen AGB beschriebenen Zwecke zu verwenden; (ii) die von der anderen Partei (empfangende Partei) erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie vor Kenntnisnahme und Nutzung durch Dritte zu schützen; (iii) den Zugang zu den von der offenlegenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen auf ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder Berater zu beschränken, die diese Informationen kennen müssen und die schriftlich über die Vertraulichkeit der weitergegebenen Informationen informiert und verpflichtet wurden (iv) nach Beendigung dieser Vereinbarung alle von der anderen Partei offengelegten vertraulichen Informationen offenzulegen oder zu vernichten.

 

14.2. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen erkennt der Kunde an, dass der Anbieter statistische Daten über die Nutzung der Produkte durch den Kunden sammeln und diese statistischen Daten an Dritte weitergeben kann.

 

14.3. Diese vertraglichen Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung auf unbestimmte Zeit fort.

 

14.4. Unbeschadet des Vorstehenden gelten die Bedingungen von Abschnitt 14 nicht für vertrauliche Informationen, die (i) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung frei zugänglich oder allgemein bekannt sind, (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei frei zugänglich oder allgemein bekannt sind, (iii) rechtmäßig von Personen, die nicht an die Geheimhaltungspflichten gebunden waren, an die empfangende Partei übertragen wurden, (iv) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind (und ohne Geheimhaltungspflichten), (v) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, was durch schriftliche, sachkundige Aufzeichnungen dokumentiert ist, (vi) von der offenlegenden Partei zur Freigabe oder Übertragung autorisiert wurden.

Jede Partei darf vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang offenlegen, (i) um einem Gerichtsbeschluss oder einer gerichtlichen Anordnung nachzukommen oder um in irgendeiner Weise den Anforderungen zwingender gesetzlicher Vorschriften zu entsprechen. Dabei ist die offenlegende Partei dafür verantwortlich, die empfangende Partei schriftlich zu informieren und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Schutzanordnung zu erwirken.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Diese AGB und alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart, Deutschland.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

17. Exportkontrolle

 

17.1. Der Kunde darf keine Leistungen, die im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag geliefert werden, direkt oder indirekt an die von der Europäischen Union sanktionierten Länder oder zur Verwendung in diesen Ländern verkaufen, exportieren oder reexportieren. Der Kunde muss alle geltenden Exportgesetze einzuhalten.

 

17.2. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 stellt eine wesentliche Verletzung dieser AGB dar, und der Anbieter ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel einzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forderung nach Entschädigung durch den Kunden und die Haftung des Kunden für alle Schäden, die dem Anbieter infolge eines solchen Verstoßes entstehen könnten.

 

17.3. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung von Abschnitt

17.1 zu informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck dieses Abschnitts vereiteln könnten.
 

17.4. Der Kunde stellt dem Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach einer einfachen Anfrage Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Abschnitt 17.1 zur Verfügung.
 

17.5. Beide Parteien verpflichten sich, die internationalen ethischen Geschäftsstandards zu respektieren und den Verhaltenskodex des Anbieters in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten, der auf der Website des Anbieters abrufbar ist.

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